Müssen RWA-Anlagen gewartet werden?
Die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in der Regel einmal jährlich durchgeführt werden. Die Wartung muss von qualifizierten Fachfirmen, mit einer Lieferzusage vom Hersteller bezüglich Ersatzteilen, durchgeführt werden.
Im Zuge dieser Wartung wird die Funktionsfähigkeit sowie die Betriebsbereitschaft der Anlage überprüft. Die Ergebnisse und Maßnahmen werden anschließend in einem Kontrollbuch dokumentiert.
Wann die nächste Wartung Ihrer Anlage fällig ist, können sie auf dem angebrachten Sticker an Ihrer Steuertafel abgelesen werden.
Die Wartungspflicht für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte wird unter anderem in folgenden Normen und Richtlinien beschrieben:
Musterbauordnung (MBO)
• § 14 – Brandschutz
DIN 18232-2
• Rauch- und Wärmefreihaltung
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
• § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
Muster-Prüfverordnung MprüVO
• § 2 Prüfungen
VdS 4020
• Abschnitt 12.2
Die Technische Prüfverordnung der Länder schreibt die regelmäßige Überprüfung der RWA-Anlage durch akkreditierte Prüfsachverständige vor. Je nach Bundesland unterscheidet sich der Abstand zwischen den Überprüfungen.
Muster-Prüfverordnung MprüVO
• § 2 Prüfungen
Als erfahrenes Unternehmen verfügen wir über die notwendigen Zertifikate und können die Wartung Ihrer elektrischen und pneumatischen RWA-Anlagen von Eigen- sowie Fremdprodukten übernehmen.