Anforderungen an den U-Wert in Deutschland
In Deutschland legt das seit dem 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderliche U-Werte von Bauteilen fest. Das GEG ersetzt dabei gleich mehrere ältere Gesetze: das Energieeinsparungsgesetzt (EnEG), die Energiesparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Anfang 2024 trat die aktuelle Version des GEG in Kraft. Bei Sanierungen entsprechen die Anforderungen an den Wärmeschutz den Regelungen der EnEV.
So sieht Das GEG2024 z.B. für Dachflächenfenster in Wohngebäuden einen Referenzwert von Uw = 1,4 W/m²K vor. Für Lichtkuppeln liegt dieser bei Uw = 2,7 W/m²K.
Beim Einsatz in Nichtwohngebäuden wird hinsichtlich Raum-Solltemperaturen unterschieden. Demnach liegt der Referenzwert für Dachflächenfenster bei Uw = 1,4 W/m²K, wenn die Raumtemperatur >/= 19°C beträgt. Bei Raum-Solltemperaturen von 12°C bis < 19°C liegt der Referenzwert bei Uw = 1,9 W/m²K. Dies gilt auch für die Sanierung kompletter Einheiten. Wird lediglich die Verglasung getauscht, ist ein Referenzwert von Ug = 1,1 W/m²K vorgesehen.
Bei Lichtkuppeln oder Lichtbädern wird nicht weiter unterschieden. Hier liegen die Referenzwerte bei 2,7 W/m²K (Lichtkuppeln) und 2,4 W/m²K (Lichtbänder).