Seit 01.01.2023 gibt es eine neue Version der Bundesförderung für effiziente Gebäude, welche Verbesserungen wie einen neuen Bonus, technische Anpassungen und einige Steigerungen der Effizienzanforderungen umfasst.
Gefördert werden unter anderem Sanierungen der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Fachplanung sowie Baubegleitung.
Die förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr betragen maximal 5 Mio €. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt ein Fördersatz von 15 %. Weitere 5 % Bonus sind möglich, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.
Unter diese Maßnahmen fällt unter anderem der Austausch, die Ertüchtigung sowie der Einbau neuer Dachflächenfenster, Glasdächer sowie Lichtkuppeln und Lichtbändern.
Auch der Einbau sowie die Erneuerung von außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen gemäß DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3. fällt unter die Sanierung der Gebäudehülle.