Rauch- und Wärmeabzug in Oberlichtern


Prüfung einer pneumatischen RWA
Prüfung einer pneumatischen RWA

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind sicherheitstechnische Einrichtungen, die im Brandfall einen wichtigen Beitrag leisten, um Menschenleben zu retten und Sachwerte zu schützen. 
Nach aktuellen Erkenntnissen ist bei einem Brand in erster Linie der entstehende giftige Rauch dafür verantwortlich, dass Gesundheit und Leben der Menschen bedroht sind. Bereits wenige Atemzüge können zu Bewusstlosigkeit, irreversiblen gesundheitlichen Schäden oder sogar zum Tod führen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Oberlichtern können bei richtiger Dimensionierung die giftigen und heißen Brandgase frühzeitig über das Dach abführen und somit günstigere Bedingungen für die Selbstrettung, den Löschangriff der Feuerwehr und den gesamten Brandverlauf schaffen.

Wie funktioniert eine RWA?

Unter dem Überbegriff Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) werden diverse Anlagetechniken die als Rauchschutz dienen, zusammengefasst. Die Techniken unterscheiden sich in ihren Funktionen. RWAs sind unter anderem maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) oder Rauchschutzdruckanlagen (RDA).

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWGs), sind im Dach eingebaute Lichtkuppeln, Flachdachfenster, Lichtbänder oder Verglasungssysteme, bei denen durch die Öffnung der Klappen Rauch- und Brandgase abgeleitet werden. Sie besitzen eine robuste Öffnungsmechanik und sind nach DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert. Jedes NRWG besitzt eine spezifische aerodynamische Öffnungsfläche (Aa-Wert in m²). Diese Öffnungsfläche wird von notifizierten Prüfstellen im Strömungskanal ermittelt.

Zuluftflächen wie Tore, Türen und spezielle Zuluftgeräte werden zeitgleich mit NRWGs geöffnet, um den thermischen Auftrieb über dem Brandherd zu unterstützen und einen raucharmen Bereich zu erzeugen.

Wie werden Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bemessen?

Für jedes zu errichtende Gebäude wird ein behördliches Brandschutzkonzept (BSK) erstellt. Dieses BSK schreibt unter anderem vorbeugende Maßnahmen für den baulichen Brandschutz und für den unterstützenden technischen Brandschutz vor. Hier werden Rauch- und Wärmeabzugsanlagen eingeordnet.

Qualifizierte RWA-Anlagen müssen so dimensioniert werden, dass der nötige Rauchabzug gewährleistet werden kann. Die Auslegung und Dimensionierung kann nach normativen Berechnungsmethoden oder nach anerkannten Ingenieurmethoden erfolgen.

Die DIN 18232-2 gilt für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach. Sie ermöglicht, mit normativen Berechnungsmethoden eine zuverlässige und bewährte Planung durchzuführen. Hervorzuheben ist hier das Schutzziel, eine raucharme Schicht zu erreichen. Diese ermöglicht bessere Sichtverhältnisse im Brandfall und somit die Selbstrettung sowie den Löschangriff der Feuerwehr.

Die Dimensionierung einer RWA-Anlage nach Muster-Industriebau-Richtlinie (MindBauRL) gilt hingegen als erfüllt, wenn:

  • diese Räume Rauchabzugsanlagen haben, bei denen je höchstens 400 m² der Grundfläche mindestens ein Rauchabzugsgerät im Dach oder im oberen Raumdrittel angeordnet wird,
  • die aerodynamisch wirksame Fläche dieser Rauchabzugsgeräte insgesamt mindestens 1,5 m² je 400 m² Grundfläche beträgt,
  • je höchstens 1.600 m² Grundfläche mindestens eine Auslösegruppe für die Rauchabzugsgeräte gebildet wird sowie
  • Zuluftflächen im unteren Raumdrittel von insgesamt mindestens 12 m² freiem Querschnitt vorhanden sind.

Bei der MindBauRL kann im Gegensatz zur DIN 18232-2 nicht von einer angestrebten raucharmen Schicht ausgegangen werden.

Wie erfolgt der elektrische oder pneumatische Antrieb einer RWA-Anlage?

Die DIN EN 12101-2 schreibt vor, dass natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWGs) entweder pneumatisch mit CO2-Druck oder elektrisch mit 24V/48V/230V- Spannungen angesteuert werden müssen.

Im einem Brandfall wird die Energieversorgung manuell über die an Fluchtwegen und Fluchttüren installierten Steuertafel aktiviert. Steuertafeln sind sogenannte Notauslösekästen (bei pneumatischen RWA) oder Notauslösetaster (bei elektrischen RWA). Notauslösekästen geben über CO2-Flaschen pneumatische Energie frei. Das Gas wird über Rohrleitungen (6-8mm Durchmesser) zu den NRWGs geleitet. Die elektrische Energieversorgung erfolgt über Akkus in den RWA-Zentralen und wird über Notauslösetaster aktiviert. Bei einem Stromausfall ist die Funktion für 72 h sichergestellt. Steuertafeln und Energieversorgungen werden nach DIN EN 12101-9 bzw. DIN EN 12101-10 geprüft.
Die pneumatische oder elektrische Energie steuert dann die NRWGs einer RWA-Gruppe an. Diese öffnen sich und geben aerodynamische Öffnungsflächen frei.

Jedes pneumatisch angesteuerte NRWG besitzt ein thermisches Auslösegerät (TAG). Das TAG wird je nach Anforderung bei 68°C oder 93°C automatisch aktiviert und öffnet über eine CO2-Flasche das einzelne NRWG. Für die automatische Auslösung von elektrischen NRWGs werden Rauchmelder oder Thermo-Differenzialmelder verwendet. Diese steuern mit ihrem Signal direkt die zentrale elektrische Energieversorgung.

Wird das Oberlicht außerhalb von Gefahrensituationen als Lüftungssystem verwendet, ermöglichen Lüftungstaster oder Sensoren den Luftaustausch.

Elektrische und pneumatische Antriebe bieten unterschiedliche Vorteile, die im Planungsprozess berücksichtigt werden müssen.
Möchten Sie mehr über die Vorteile von elektrischen RWA-Anlagen und die einfache Kombination mit Komfortlüftungsantrieben erfahren? Lesen Sie in unserem Blogbeitrag Effizienz, Sicherheit und Komfort mit elektrischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mehr zu diesem Thema.

Müssen RWA-Anlagen gewartet werden?

Die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in der Regel einmal jährlich durchgeführt werden. Die Wartung muss von qualifizierten Fachfirmen, mit einer Lieferzusage vom Hersteller bezüglich Ersatzteilen, durchgeführt werden.

Im Zuge dieser Wartung wird die Funktionsfähigkeit sowie die Betriebsbereitschaft der Anlage überprüft. Die Ergebnisse und Maßnahmen werden anschließend in einem Kontrollbuch dokumentiert.

Wann die nächste Wartung Ihrer Anlage fällig ist, können sie auf dem angebrachten Sticker an Ihrer Steuertafel abgelesen werden.

Die Wartungspflicht für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte wird unter anderem in folgenden Normen und Richtlinien beschrieben:

Musterbauordnung (MBO)
• § 14 – Brandschutz

DIN 18232-2
Rauch- und Wärmefreihaltung 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

Muster-Prüfverordnung MprüVO
§  2 Prüfungen

VdS 4020
Abschnitt 12.2 

Die Technische Prüfverordnung der Länder schreibt die regelmäßige Überprüfung der RWA-Anlage durch akkreditierte Prüfsachverständige vor. Je nach Bundesland unterscheidet sich der Abstand zwischen den Überprüfungen.

Muster-Prüfverordnung MprüVO
§  2 Prüfungen 

Als erfahrenes Unternehmen verfügen wir über die notwendigen Zertifikate und können die Wartung Ihrer elektrischen und pneumatischen RWA-Anlagen von Eigen- sowie Fremdprodukten übernehmen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen professionellen Partner für die Wartung Ihrer RWA-Anlagen benötigen – ob für pneumatische oder elektrische Systeme von VELUX Commercial oder anderen Herstellern.

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